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Urteil: Kein Gewohnheitsrecht für freie Sonn- und Feiertage
| Wirtschaft |
Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers hatte geklagt, das er an Sonn und Feiertagen arbeiten zu müssen. Er begründete es mit einer rund 30 Jahre langen Betriebszugehörigkeit und dass er an diesen Tagen immer freihatte.
Auch stehe es in seinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich, dass er an Sonn und Feiertagen arbeiten müsse. "Da gibt es kein Gewohnheitsrecht", teilte Michael Henn, Arbeitsrechtler beim Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart mit und berief sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 9 AZR 757/08).
Auch wenn es bislang so üblich war, sind Sonn und Feiertage nicht arbeitsfrei, auch wenn Arbeitnehmer 30 Jahre lang an diesen Tagen nicht arbeiten mussten.
Quelle: RP-ONLINE
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