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09.
Mä
2010
BGH stärkt Anlegerschutz - Ausländische Broker haften für sittenwidrige Anlagemodelle
| Wirtschaft |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anlegerschutz bei sittenwidrigen Geschäften im Ausland gestärkt. Ausländische Broker haften für Schäden deutscher Anleger, wenn sie Vermittlern den Abschluss offensichtlich sittenwidriger Geschäfte über ihre Onlinesysteme an der Börse ermöglichen, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.
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