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07.
Feb
2012

Hartz-IV-Urteil - Geerbtes Vermögen wird zum Einkommen

Wirtschaft
Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen. Es ist daher auf die laufenden Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, bekräftigte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.



Quelle: RP-ONLINE



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