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27.
Jan
2012
Tipp fürs Bewerbungsgespräch - Bei unzulässigen Fragen bitte lügen
| Wirtschaft |
Nach seiner Entlassung war Arbeitnehmer A zum ersten Mal wieder zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden. Das Gespräch lief zunächst gut. Doch dann fragte der Arbeitgeber plötzlich nach schweren Erkrankungen wie Epilepsie.
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