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20.
Jan
2012
Gerichtsurteil zur Unfallrente - Witwerrente mindert sich nicht
| Wirtschaft |
Der Anspruch auf die Witwerrente mindert sich nicht, wenn man gleichzeitig eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht. Die Verletztenrente werde nicht als Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
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