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Arbeitsgericht entscheidet zu Gunsten von Mehmet G.

Wirtschaft
[spiegel.de]

Das Arbeitsgericht Mannheim unter der Richterin Sima Maali-Faggin hat im Falle des Türken Mehmet G., dem wegen der Wegnahme eines Kinderbettes aus dem Müll gekündigt wurde, entschieden, dass diese Kündigungen unwirksam sind.

Trotzdem räumt die Richterin ein, dass sich Mehmet G. nicht korrekt verhalten habe. Der Beschäftigte hätte zwar genau genommen tatsächlich einen Diebstahl begangen, eine Kündigung sei aber nach Ansicht der Kammer nicht verhältnismäßig.

Falls das Unternehmen keine Berufung einlegt, erhält Mehmet G.  nun rückwirkende Gehaltszahlungen bis Dezember. Die Firmenleitung hat sich zu ihrem weiteren Vorgehen noch nicht geäußert.

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