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Schweiz: Polizei wird verpflichtet, Täterherkunft zu nennen
| Politik |
Das Parlament des schweizer Kantons Solothurn hat betreffend der Nennung einer Täterherkunft bei Tatverdächtigen und Tätern eine Entscheidung gefällt. Justiz als auch Polizei können künftig verpflichtet werden, die Täterherkunft nennen zu müssen, die von der SVP eingereichte "Pranger-Initiative" ist somit gültig.
Das Parlament setzte sich dabei über ein juristisches Gutachten hinweg, in dem von einem schwerwiegendem "[...] Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit, der Menschenwürde und des Datenschutzes" die Rede ist. Grüne und SP äußerten rechtliche Bedenken hinsichtlich der "Pranger-Initiative", sie lehnten es ab, die Initiative für gültig zu erklären.
Die Initiative muss nun vom Regierungsrat, der die Initiative als Verstoß gegen Vorgaben der Bundes- und Kantonsverfassung bezeichnete, ausgearbeitet werden, ob man das nun will oder nicht. Zwei Jahre hat die Regierung in Solothurn dafür Zeit.
Quelle: 20min.ch
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