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Konstanz: Sechs Maultaschen und der Diebstahl der Barmherzigkeit
| Politik |
Konstanz.- Der „Südkurier“ berichtet, dass die Maustaschen-Affaire, bei der eine Altenpflegerin eines Klinikums fristlos entlassen wurde, nachdem sie sechs Maultaschen mit nach Hause genommen hatte, offensichlich vom Stadtrat ausgessessen werden soll. Bei einer Sitzung letzte Woche, wollte der Oberbürgermeister das Thema unberührt lassen.
Die Spitalstiftung, die die Kündigung aussprach, ist eigentlich dem Grundsatz der Barmherzigkeit verpflichtet. Weder der Sozialdezernet von Konstanz, noch die Verwaltung machen nach dem Spruch des Richters, der die Kündigung bestätigte, Anstalten, den Diebstahl der Maultaschen als Bagatelle anzuerkennen. Gleichzeitig kann nicht verborgen werden, dass das Klinikum mit seinem Haushalt in den Roten Zahlen steht, was ebenso im Dunkeln bleiben soll.
Der „Südkurier“ ist der Auffasssung, dass die „Affäre Maultaschen“ auch dazu dienen sollte, um zu lernen und zu überlegen, wie in Zukunft solche Vorkommnisse vermieden werden können. Sonst wäre die Spitalstiftung nicht nur um ein Mittagessen, sondern auch um deren Barmherzigkeit bestohlen worden.
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So ein Essensrestmitnahmeverbot resp. gelten soll, gehört das eben im Arbeitsvertrag dezidiert geregelt.

geschrieben von Sunny , 26 Oktober, 2009 21:26
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Heikles Thema. Wann beginnt Diebstahl und wann beginnt ein Vertrauensverlust des Arbeitgebers? Die Frau, ich meine sie ist 58, wird es immens schwer haben, auf Grund ihres Alters eine neue Stelle zu finden. Aus sozialen Gründen hätte man aus der fristlosen Kündigung eine fristgerechte machen können, damit der Anspruch auf ALG I gewährleistet ist. Man darf gespannt sein, wie die Geschichte weitergeht.
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Heikles Thema. Wann beginnt Diebstahl und wann beginnt ein Vertrauensverlust des Arbeitgebers? Die Frau, ich meine sie ist 58, wird es immens schwer haben, auf Grund ihres Alters eine neue Stelle zu finden. Aus sozialen Gründen hätte man aus der fristlosen Kündigung eine fristgerechte machen können, damit der Anspruch auf ALG I gewährleistet ist. Man darf gespannt sein, wie die Geschichte weitergeht.
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So ein Essensrestmitnahmeverbot resp. gelten soll, gehört das eben im Arbeitsvertrag dezidiert geregelt.