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04.
Dez
2009

BGH-Urteil für "Sturm 34" - Rechtsextreme Kameradschaft ist kriminell

Panorama
Der Bundesgerichtshof hat die rechtsextremistische "Kameradschaft Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida als kriminelle Vereinigung eingestuft.

Mit dem Urteil hat der BGH die Kriterien dafür zugleich deutlich verschärft.
 


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Quelle: RP-ONLINE

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