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04.
Dez
2009
BGH-Urteil für "Sturm 34" - Rechtsextreme Kameradschaft ist kriminell
| Panorama |
Der Bundesgerichtshof hat die rechtsextremistische "Kameradschaft Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Mit dem Urteil hat der BGH die Kriterien dafür zugleich deutlich verschärft.
Quelle: RP-ONLINE
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