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03.
Dez
2009
Leistungskürzungen bei Hartz IV - Geld von Eltern wird angerechnet
| Panorama |
Hartz-IV-Empfänger müssen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie zur Überbrückung von Engpässen Geld von den Eltern erhalten.
Das Sozialgericht Detmold wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Arbeitslosen aus dem ostwestfälischen Porta Westfalica zurück, der sich gegen einen Rückzahlungsbescheid zur Wehr gesetzt hatte.
Quelle: RP-ONLINE
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