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500 Euro Banknote von Katze gefressen – Bundesbank muss nicht tauschen
| Panorama |
Angeblich soll die Katze, die einem Kläger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gehört, einen 500-Euro-Geldschein gefressen haben. So jedenfalls der Tierhalter. Dieser hatte Reste des Scheines in einer Bundesbank-Filiale vorgelegt.
Dort jedoch wurde man misstrauisch, da die Reste von unterschiedlichen Banknoten stammten. Der Umtausch wurde dem Mann verwehrt. Das Gericht wies die Klage ab. Grundsätzlich sei es erforderlich, dass mindestens 50 Prozent des Geldscheines vorgelegt werden, oder der Geschädigte den Nachweis erbringen kann, dass der Rest vernichtet wurde.
Das sei dem Mann jedoch nicht gelungen, so das Gericht. Auch die Story mit der Katze glaubte man dem Kläger nicht, es hätten sich unverdauliche Reste im Katzenkot auffinden lassen müssen.
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