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28.
Dez
2011
Steuer-Urteil - Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare
| Panorama |
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnung auf ein Ehegattensplitting für schwule und lesbische Paare. Die Kläger wollten die Steuerklasse IV eintragen lassen und bekamen Recht - mit klarer Begründung.
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