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08.
Feb
2010
Wichtiges Urteil für Arbeitnehmer - Kein Urlaubsanspruch an Karneval
| Panorama |
So schön es auch wäre: Einen Anspruch auf freie Tage an Karneval oder Geburtstagen gibt es nicht, selbst wenn dies bisherige Praxis in einem Unternehmen war.
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