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12.
Okt
2009

Ansbacher Amokläufer Entscheidung über Verlegung ins Gefängnis

Brennpunkte

Ansbacher Amokläufer Entscheidung über Verlegung ins Gefängnis

Ansbach (RPO). Noch liegt der 18-jährige Amokläufer von Ansbach in einem Krankenhaus.

Dreieinhalb Wochen nach der schrecklichen Tat in einem Gymnasium könnte der Schüler in ein Gefängnis verlegt werden.

Voraussetzung dafür sei, dass sein Gesundheitszustand dies zulasse, sagte Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Montag der AP. weiterlesen

Quelle: RP-ONLINE


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