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08.
Okt
2009
Mann aus Marokko hat geklagt - Gericht verbietet "Gesinnungstest"
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Mann aus Marokko hat geklagt Gericht verbietet "Gesinnungstest"
Münster/Düsseldorf (RPO). Wie weit dürfen die Ordnungsbehörden gehen, um die Gefahr von Terroranschlägen mit islamistischem Hintergrund zu verringern?
Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht in Münster. Ein Student aus Marokko klagte gegen den sogenannten "Gesinnungstest" - und hat gewonnen. Das Gericht gab der Klage des Studenten teilweise statt.
Seit dem 11.09.2001 hat sich das Verhältnis der westlichen Welt zu den Mulsimen geändert. weiterlesen
Quelle: RP-ONLINE
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![[KaY] Dark-Z](http://www.space-times.de/images/comprofiler/115_4a116bb29cf83.jpg)


O - ich bin ein terrorist
O - ich bin ein gefählricher terrorist
O - ich könnte terrorist weden
O - ich bin kein terrorist, kenne aber welche
O - ich will den tod aller ungläubigen
:-/