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Berlin: NPD-Funktionär verliert seinen Job als Wachmann

Brennpunkte

[tagesspiegel.de]

Einem NPD-Funktionär, der als Wachmann tätig war, wurde durch seinen Arbeitgeber gekündigt. Der Mann war zuvor durch rassistische Äußerungen aufgefallen. "Jemand, der sich rassistisch äußert, kann bei uns nicht arbeiten", so der Geschäftsführer des Sicherheitsunternehmens, das in Bussen und Bahnen Berlins für Sicherheit sorgt.

Dem Unternehmen war die rechtsextremistische Einstellung des Mannes offenbar bei der Einstellung nicht bekannt. Der 36-Jährige, der für die NPD Angehöriger der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung ist, war bei der Bundestagswahl auf Platz fünf der NPD-Landesliste. Den Fall eines 15-jährigen Äthiopiers, der nach einer Neonaziattacke einen lebensgefährlichen Schädelbruch erlitt, nannte er eine "Schramme am Kopf eines negriden Menschen."

Die Verkehrsbetriebe sind mit der Entlassung des Mannes mehr als einverstanden. Die Sprecherin der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus, Bianca Klose,  sagte zu dem Vorgang: "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Firma so schnell reagiert hat und sich eindeutig positioniert". Weiter meinte sie: "Dies sollte auch für andere Betriebe ein Vorbild sein."


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Kommentare (6)add
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@sunny
geschrieben von Hans Wurst (mein virtueller Ps , 07 Oktober, 2009 17:52
mag sein, dass niemand benachteiligt werden darf. in der realität lässt sich das allerdings nicht immer so umsetzen. wenn jemand punker und linksgerichtet ist, muss er zumindest sein äußeres verändern, um in der rezeption eines nobelhotels arbeiten zu können.

ich habe eine lungenkrankheit, wegen der ich weder beim bund, noch in der polizei aufgenommen werden würde. genauso wenig würde man einen npd-ler in einem asylantenheim arbeiten lassen, einen satanisten in einer christlichen einrichtung, einen herzgeschädigten in gewissen teilen der elektroindustrie. oder nen rollifahrer als schaffner.... und das hat auch nichts mit benachteiligung zu tun. mitarbeiter, die im öffentlichen verkehr für sicherheit sorgen, müssen aus gründen der zuverlässigkeit eine gewisse moralische einstellung haben, da wohl kaum ein rechts gerichteter "securitymensch" seinen knüppel gegen seine kameraden erheben wird, um einen ausländer zu schützen....
Prototype
@sunny
geschrieben von Hans Wurst (mein virtueller Pseudonym) , 07 Oktober, 2009 17:52
mag sein, dass niemand benachteiligt werden darf. in der realität lässt sich das allerdings nicht immer so umsetzen. wenn jemand punker und linksgerichtet ist, muss er zumindest sein äußeres verändern, um in der rezeption eines nobelhotels arbeiten zu können.

ich habe eine lungenkrankheit, wegen der ich weder beim bund, noch in der polizei aufgenommen werden würde. genauso wenig würde man einen npd-ler in einem asylantenheim arbeiten lassen, einen satanisten in einer christlichen einrichtung, einen herzgeschädigten in gewissen teilen der elektroindustrie. oder nen rollifahrer als schaffner.... und das hat auch nichts mit benachteiligung zu tun. mitarbeiter, die im öffentlichen verkehr für sicherheit sorgen, müssen aus gründen der zuverlässigkeit eine gewisse moralische einstellung haben, da wohl kaum ein rechts gerichteter "securitymensch" seinen knüppel gegen seine kameraden erheben wird, um einen ausländer zu schützen....
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Sunny
geschrieben von poseidon17 , 07 Oktober, 2009 14:39
Er steht mit seiner Meinung auf der falschen extremen politischen Seite. Mich würde interessieren, was passiert wäre, wenn er auf einer Anti-Israel-Demo "Vergast die Juden" gerufen hätte. Wäre er dann auch gekündigt worden?

Zur NPD:
Gut, dass sie nicht verboten ist. Mir ist es wesentlich lieber, dass diese Irren in der Öffentlichkeit und vom Verfassungsschutz überwacht agieren, als dass sie sich im Untergrund formieren. Der Fall hier zeigt jedoch wieder mal, dass die absolut unwählbar sind. Und dass das beinahe alle Deutschen so sehen, konnte man bei der Bundestagswahl sehen, die extremen Rechten spielten keine Rolle. Gut so. Bitte mehr Mittel im Kampf gegen Rechts. ^^

Zu dem Typen selber:
Den Fall des jungen Äthiopiers, der nach der Attacke durch Neonazis beinahe gestorben wäre, so herunterzuspielen, ist eine Schweinerei und schlicht zum kotzen.

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Sunny
geschrieben von poseidon17 , 07 Oktober, 2009 14:39
Er steht mit seiner Meinung auf der falschen extremen politischen Seite. Mich würde interessieren, was passiert wäre, wenn er auf einer Anti-Israel-Demo "Vergast die Juden" gerufen hätte. Wäre er dann auch gekündigt worden?

Zur NPD:
Gut, dass sie nicht verboten ist. Mir ist es wesentlich lieber, dass diese Irren in der Öffentlichkeit und vom Verfassungsschutz überwacht agieren, als dass sie sich im Untergrund formieren. Der Fall hier zeigt jedoch wieder mal, dass die absolut unwählbar sind. Und dass das beinahe alle Deutschen so sehen, konnte man bei der Bundestagswahl sehen, die extremen Rechten spielten keine Rolle. Gut so. Bitte mehr Mittel im Kampf gegen Rechts. ^^

Zu dem Typen selber:
Den Fall des jungen Äthiopiers, der nach der Attacke durch Neonazis beinahe gestorben wäre, so herunterzuspielen, ist eine Schweinerei und schlicht zum kotzen.

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aha
geschrieben von Sunny , 07 Oktober, 2009 14:11
Auch die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus begrüßte die Kündigung. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Firma so schnell reagiert hat und sich eindeutig positioniert“, sagte Sprecherin Bianca Klose. „Dies sollte auch für andere Betriebe ein Vorbild sein.“


Interessant, könnte der Dame mal bitte jemand erklären, dass eine Entlassung alleine aufgrund der Parteizugehörigkeit gegen das Grundgesetz verstößt?

Noch ist die NPD eine ordentliche und rechtmäßige Partei, auch wenn das der Dame nicht passt. Und damit gilt:

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Artikel 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Vergessen sie doch immer wieder im ach so noblem Krampf gegen Rechts^^
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aha
geschrieben von Sunny , 07 Oktober, 2009 14:11
Auch die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus begrüßte die Kündigung. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Firma so schnell reagiert hat und sich eindeutig positioniert“, sagte Sprecherin Bianca Klose. „Dies sollte auch für andere Betriebe ein Vorbild sein.“


Interessant, könnte der Dame mal bitte jemand erklären, dass eine Entlassung alleine aufgrund der Parteizugehörigkeit gegen das Grundgesetz verstößt?

Noch ist die NPD eine ordentliche und rechtmäßige Partei, auch wenn das der Dame nicht passt. Und damit gilt:

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Artikel 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Vergessen sie doch immer wieder im ach so noblem Krampf gegen Rechts^^
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