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02.
Feb
2012

BGH-Urteil zu Heizkosten: Vermieter müssen nach Verbrauch abrechnen

Brennpunkte
Vermieter dürfen bei der Heizkostenabrechnung nur den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen. Pauschale Abschlagszahlungen sind unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mieter sollten alte Abrechnungen überprüfen.

Quelle: Stern



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