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Wunsiedel: Gedenkmarsch für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß erneut verboten
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen von Neonazis eingereichten Eilantrag gegen ein Verbot des Verwaltungsgerichts Bayreuth, einen Gedenkmarsch für Rudolf Heß durchzuführen, zurückgewiesen.
Ein von den Rechtsextremisten geplanter Gedenkmarsch für den Stellvertreter Adolf Hitlers bleibt somit verboten. Der Marsch sollte am 22.August stattfinden.
Der Verzicht auf den Marsch könne den Rechtsextremisten zugemutet werden, so das Bundesverfassungsgericht. Rudolf Heß beging 1987 im Alter von 93 Jahren im Gefängnis Suizid und gilt seitdem in der rechtsextremen Szene als Märtyrer.
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