ältere Artikel |
Türke wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
| Brennpunkte |
Am Dienstag ist in Berlin ein Türke für schuldig befunden worden, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren neuen Partner schwer verletzt zu haben. Das Strafmaß wurde auf viereinhalb Jahre Freiheitsentzug festgelegt.
Der Täter hatte die beiden Opfer auf offener Straße erst mit Reizgas besprüht, dann den Mann niedergestochen und danach seine Frau durch Stiche lebensgefährlich verletzt. Die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Der Täter berief sich auf Gedächtnislücken wegen hohen Alkoholkonsums zur Tatzeit.
Das Gericht gestand dem Verurteilten verminderte Schuldfähigkeit zu und sah von einer Anklage wegen versuchten Totschlages zu Gunsten von schwerer Körperverletzung ab, weil man von einem "freiwilligen Rücktritt" von der Tötungsabsicht aus ging, denn der Täter hätte ja ein weiteres Mal zustechen können, hätte sich aber stattdessen zur Flucht vom Tatort entschlossen.
moderierter Kommentarbereich für Gäste freigeschaltet
Die Kommentare müssen nicht der Meinung des Space-Times-Teams entsprechen. Veröffentlichung vorbehaltlich.Kommentare werden im Sinne der Meinungsfreiheit in Deutschland freigegeben.
| < Zurück | Weiter > |
|---|




